Häufige Missverständnisse bei der Auswahl und Verwendung von Sicherheitsschutzausrüstung

Sep 08, 2026 Eine Nachricht hinterlassen

Häufige Missverständnisse bei der Auswahl und Verwendung von Sicherheitsschutzausrüstung

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Lebensdauer häufig verwendeter spezieller Schutzausrüstung

1. Lebensdauer von Sicherheitsgurten

Sicherheitsgurte sollten je nach Chargenkaufsituation nach zweijähriger Nutzung stichprobenartig überprüft werden. Bei bestandener Prüfung kann die Charge der Sicherheitsgurte weiter verwendet werden. Bei geprüften Mustergurten muss das Sicherungsseil vor der weiteren Verwendung ausgetauscht werden. Häufig verwendete Seile sollten regelmäßig einer Sichtprüfung unterzogen werden und bei Auffälligkeiten sofort durch neue Seile ersetzt werden. Die Lebensdauer von Riemen beträgt 3 bis 5 Jahre.

2. Vorsichtsmaßnahmen für antistatische Schuhe und antistatische Arbeitskleidung

(1) GB 12014-89 „Antistatische Arbeitskleidung“ legt fest, dass antistatische Kleidung in Verbindung mit antistatischen Schuhen gemäß GB 4385 getragen werden muss.

(2) Durch wiederholtes Waschen nimmt die antistatische Leistung antistatischer Arbeitskleidung ab. Daher sollte die von Unternehmen mit hohen Umgebungstemperaturen, hoher Arbeitsintensität und häufigem Waschen festgelegte Nutzungsdauer entsprechend kürzer sein. (3) Bei der Verwendung von antistatischen Schuhen sollte grundsätzlich alle 200 Stunden eine Beständigkeitsprüfung durchgeführt werden. Lässt der Widerstand nach, sollten die Schuhe nicht weiter verwendet werden.

3. Vorsichtsmaßnahmen für die Lebensdauer elektrisch isolierender Schuhe und Handschuhe

Elektrisch isolierende Schuhe umfassen vier Hauptkategorien: elektrisch isolierende Lederschuhe, Schuhe aus Stoff-Obermaterial aus Gummi, Schuhe aus Gummi-Obermaterial aus Gummi und Kunststoffschuhe. Jede Einheit kann die Lebensdauer anhand der Arbeitsintensität und der Arbeitsumgebung angemessen bestimmen. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten: Erstens muss jeder Schuh für die Lagerung, wenn seit dem Herstellungsdatum mehr als 18 Monate vergangen sind, einer vorbeugenden elektrischen Leistungsprüfung unterzogen werden; Zweitens sollten Schuhe mit korrodiertem oder beschädigtem Obermaterial oder Sohlen nicht als elektrisch isolierende Schuhe verwendet werden. Drittens sollte während des Gebrauchs mindestens alle 6 Monate ein elektrischer Leistungstest durchgeführt werden, und wenn der Widerstand ausfällt, sollten die Schuhe nicht weiter verwendet werden. Die Lebensdauer von Isolierhandschuhen kann je nach Einsatzhäufigkeit von jeder Einheit festgelegt werden, jedoch muss vor jedem Einsatz ein Selbsttest durch Einblasen von Luft und mindestens alle sechs Monate ein elektrischer Leistungstest durchgeführt werden. Bei Versagen des Widerstands sollten die Handschuhe nicht weiter verwendet werden.

4. Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung von Gehörschutz

Zu den Gehörschützern gehören lärmunterdrückende Ohrstöpsel, lärmunterdrückende Ohrenschützer und lärmunterdrückende Helme. Im Allgemeinen bieten lärmunterdrückende Helme die beste Lärmreduzierung, da sie luftleitungs-lärm blockieren und Schäden durch knochen-leitungslärm am Ohr reduzieren. Sie eignen sich für Umgebungen mit hohem -Lärm. Ohrenschützer bieten die nächstbeste Geräuschreduzierung, während Ohrstöpsel mit einer Schalldämpfung von nur 10–20 dB im Frequenzbereich von 1000–2000 Hz die schlechteste bieten.

2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sollte verschrottet werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

(1) Es entspricht nicht den nationalen, branchenspezifischen oder lokalen Standards.

(2) Es erfüllt nicht die von der übergeordneten Arbeitssicherheitsaufsichtsbehörde festgelegten Funktionsindikatoren.

(3) Es wird während der Verwendung oder Lagerung beschädigt und erfüllt bei der Inspektion nicht die ursprünglichen Mindestindikatoren für die wirksame Schutzfunktion.

VI. Standards für die Zuweisung persönlicher Schutzausrüstung

Personal, das mehrere Tätigkeiten ausübt oder in mehreren Arbeitsumgebungen arbeitet, sollte entsprechend seiner Hauptaufgabe und Arbeitsumgebung mit PSA ausgestattet sein. Sollte die bereitgestellte PSA für andere Tätigkeiten oder Arbeitsumgebungen ungeeignet sein, sollte andere notwendige PSA bereitgestellt oder ausgeliehen werden. Die Hauptanforderungen sind wie folgt:

1. Arbeitnehmern in bestimmten Berufen sollten Staubmasken zur Verfügung gestellt werden. Mullmasken dürfen nicht als Staubmasken verwendet werden.

2. Die Verteilung der Schutzausrüstung sollte sich an der Art der toxischen Substanzen orientieren, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sein können. Geeignete Filterbehälter (Boxen) sollten sorgfältig ausgewählt werden. Vor jedem Einsatz sollte die Wirksamkeit sorgfältig überprüft und Filterkanister (Boxen) gemäß den nationalen Standards regelmäßig ausgetauscht werden.

3. Handschuhe aus Segeltuch, Gaze, Vlies, Leder, Gummi, Kunststoff, Latex usw. werden zusammenfassend als „Arbeitsschutzhandschuhe“ bezeichnet. Arbeitgeber sollten entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmer Handschuhe mit unterschiedlicher Schutzleistung und Materialien bereitstellen, um Verletzungen durch Schnitte, Abschürfungen, Verbrennungen, Verbrühungen, Erfrierungen, Stromschläge, statische Elektrizität, Korrosion und Eintauchen während der Arbeit zu verhindern.

4. „Gehörschutz“ ist eine allgemeine Bezeichnung für Ohrstöpsel, Ohrenschützer und geräuschunterdrückende Helme. Arbeitgeber können diese den Arbeitnehmern je nach Intensität und Häufigkeit des Lärms am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

5. Zusätzlich zum rechtzeitigen Austausch sollten Isolierhandschuhe und -schuhe vor jedem Gebrauch auf ihre Isolierleistung überprüft und alle sechs Monate erneut getestet werden.

6. Bei Arbeiten, bei denen die Augen durch herumfliegende Trümmer wie Eisenspäne verletzt werden können, kann normales Glas beim Aufprall leicht zerbrechen, was zu indirekten Augenverletzungen führen kann. Es muss eine stoßfeste Schutzbrille getragen werden.

7. Produktionsmanagement, Planung, Sicherheit, Sicherheitsinspektion und Personal wie Praktikanten und Besucher sollten entsprechend den Produktionsbereichen, die sie häufig betreten, mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sein.

8. An Arbeitsplätzen, an denen im Falle einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Produktionsausrüstung giftige oder schädliche Gase austreten können, sollte neben der Bereitstellung von Standard-PSA für die Arbeitnehmer auch die erforderliche Schutzausrüstung an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden, damit sie im Falle einer Flucht oder Rettung sofort verwendet werden kann. Der Arbeitgeber sollte außerdem über bestimmtes Personal und spezifische Maßnahmen verfügen, um sicherzustellen, dass es in gutem Betriebszustand ist.

9. Sicherheitsnetze müssen in Übereinstimmung mit den Vorschriften an hochgelegenen Baustellen wie Bauarbeiten, Brücken, Schiffen und Industrieanlagen errichtet werden. Arbeitnehmer sollten entsprechend den unterschiedlichen Arbeitsbedingungen geeignete Arten von Sicherheitsgurten auswählen und tragen.

10. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Arbeitsplatz in verschiedenen Unternehmen unterschiedliche Arbeitsumgebungen, tatsächliche Arbeitszeiten und Arbeitsintensität sowie Unterschiede in den klimatischen und wirtschaftlichen Bedingungen in verschiedenen Provinzen und Städten aufweisen kann, handelt es sich bei den für jeden Arbeitsplatz erforderlichen Arten persönlicher Schutzausrüstung (PSA) um Mindeststandards. Konkrete Regelungen zur Lebensdauer der PSA werden nicht getroffen. Umfassende Sicherheitsmanagementabteilungen auf Provinzebene- sollten bei der Formulierung von Provinzstandards zusätzlich erforderliche PSA auf der Grundlage der tatsächlichen Bedingungen herausgeben und die Nutzungsdauer festlegen.

VII. Klassifizierung der persönlichen Schutzausrüstung nach Schutzteilen

(1) Schutzhelme. Hierbei handelt es sich um Schutzausrüstung, die den Kopf vor Stößen und Quetschungen schützt. Dazu gehören hauptsächlich Schutzhelme aus Kunststoff, Gummi, Glas, Klebeband, Kälteschutz und Bambus/Rattan.

(2) Atemschutzausrüstung. Dies sind wichtige Schutzausrüstungen zur Vorbeugung von Pneumokoniose und Berufskrankheiten. Sie werden je nach Verwendungszweck in drei Kategorien eingeteilt: Staubschutz, Giftschutz und Sauerstoffversorgung; und nach ihrem Funktionsprinzip in zwei Kategorien eingeteilt: Filtern und Isolieren. (3) Augenschutz. Wird verwendet, um Augen und Gesicht von Arbeitern vor äußeren Verletzungen zu schützen. Unterteilt in Augenschutz für Schweißer, Augenschutz für Öfen und Brennöfen, schlagfesten Augenschutz, Mikrowellenschutz, Laserschutzbrillen und Augenschutz gegen Röntgenstrahlen, Chemikalien und Staub.

(4) Gehörschutz. Bei Arbeiten in Umgebungen mit anhaltenden Pegeln über 90 dB(A) oder kurzzeitigen Pegeln über 115 dB(A) sollte Gehörschutz getragen werden. Zum Gehörschutz gehören Ohrstöpsel, Ohrenschützer und Helme.

(5) Schutzschuhe. Wird verwendet, um die Füße vor Verletzungen zu schützen. Zu den Hauptprodukten gehören derzeit stoß-beständige, isolierende, anti-statische, säure- und laugen-beständige, öl-beständige und rutschfeste-Schuhe.

(6) Schutzhandschuhe. Wird zum Handschutz verwendet, hauptsächlich einschließlich säure- und alkalibeständiger Handschuhe, elektrisch isolierender Handschuhe, Schweißhandschuhe, röntgenstrahlenbeständiger Handschuhe und Asbesthandschuhen.

(7) Schutzkleidung. Wird verwendet, um Arbeitnehmer vor physikalischen und chemischen Faktoren in der Arbeitsumgebung zu schützen. Schutzkleidung wird in zwei Kategorien unterteilt: spezielle Schutzkleidung und allgemeine Arbeitskleidung.

(8) Absturzsicherungsausrüstung. Wird verwendet, um Stürzen vorzubeugen. Beinhaltet hauptsächlich Sicherheitsgurte, Sicherheitsseile und Sicherheitsnetze.